In der Regel stellt sich nach einem Autounfall die Frage, wer die Schuld an der Kollision trägt. In den meisten Fällen zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Schäden und eventuellen Schadensersatzforderungen des Unfallgegners. Abgewickelt werden die Schäden am Fahrzeug des Schuldigen dagegen über seine eigene Voll- oder Teilkasko.
Auf den ersten Blick sind viele Schäden an den Fahrzeugen jedoch gar nicht ersichtlich. Diese lassen sich erst bei einer sorgfältigen Begutachtung feststellen. Auch, wenn sich an der Stoßstange eigentlich nur ein kleiner Kratzer zeigt, kann hinter diesem eine verzogene Karosserie stehen, die hohe Kosten nach sich zieht.
Für eine präzise Benennung der Schadensersatzforderungen oder der anfallenden Reparaturkosten, wird durch die Versicherungen oft ein Sachverständiger beauftragt, um ein entsprechendes Schadensgutachten zu erstellen. Wann die Dienste eines kompetenten Gutachters, beispielsweise einem Kfz-Sachverständigen in Berlin, nötig werden, erklärt der folgende Beitrag.
Die Aufgaben eines Kfz-Sachverständigen
Durch einen Kfz-Sachverständigen werden Unfallschäden, die an einem Fahrzeug verursacht wurden, sorgfältig geprüft und im Anschluss ein entsprechendes Unfallgutachten erstellt. Für dieses werden sämtliche Mängel im Detail dokumentiert, die nachweislich mit dem Unfallgeschehen in Zusammenhang stehen. Außerdem wird der nötige Reparaturaufwand geschätzt. Das Unfallgutachten bildet dann die Grundlage, um eine Erstattung der Reparaturkosten durch die gegnerische Versicherung zu veranlassen.
Falls eine Reparatur des Fahrzeuges nach dem Unfall jedoch nicht mehr in Frage kommt, wird der Fahrzeugwert vor dem Unfall, also der Wiederbeschaffungswert, sowie der Fahrzeugwert im aktuellen Zustand, also der Restwert, durch den Schadengutachter ermittelt.
Ein solches Gutachten umfasst dabei weit mehr als lediglich der Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Dieses deckt nämlich auch eventuelle Folge- und Mehrkosten ab, wie etwa Restwert, Wiederbeschaffungswert und Wertminderung.
Gutachtenerstellung durch den Kfz-Sachverständigen
Das betroffene Fahrzeug wird durch den Kfz-Gutachter sorgfältig geprüft und hinsichtlich Schäden, Defekten und weiteren Mängeln durch den Unfall untersucht. Die festgestellten Fakten werden detailliert beschrieben und beurteilt.
Festgehalten werden im Rahmen des Gutachtens so unter anderem die notwendigen Reparaturen, Lichtbilder zu den entsprechenden Schäden, detaillierte Beschreibungen der Unfallschäden, Schätzungen zu der Ausfallzeit, der aktuelle Wiederbeschaffungswert, die Wertminderung, der Restwert und ob ein eventuell sogar ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Wann ist ein Kfz-Sachverständiger sinnvoll?
Grundsätzlich ist es nicht vorgeschrieben, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger zwingend hinzugezogen wird. Dies gilt sowohl für die Seite des Unfallgeschädigten als auch die des Unfallverursachers.
Nach dem Schadensereignis muss dieses durch den Unfallversucher umgehend seiner Versicherung gemeldet werden. Falls auch an seinem eigenen Fahrzeug Schäden entstanden sind, zeigt die Versicherung Möglichkeiten auf, wie diese Schäden behoben werden können. Um die Kosten im Detail festzulegen, wird durch die Versicherung dann in vielen Fällen ein Kfz-Sachverständiger beauftragt. Falls jedoch kein Einverständnis über das Ergebnis dieses Gutachtens besteht, gibt es auch für den Betroffenen selbst die Möglichkeit, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Allerdings müssen die Kosten für seine Arbeit dann eigenständig aufgebracht werden.
Jedoch ist es auch für die Geschädigten eines Unfalls in der Regel ratsam, der gegnerischen Versicherung den entstandenen Schaden umgehend zu melden. In vielen Fällen verlangt diese dann eine Kostenaufstellung für die Schadensbehebung. Die Feststellung der jeweiligen Schadenshöhe lässt sich auf verschiedenen Wegen vornehmen, ob in Form eines Gutachtens oder eines Kostenvoranschlags. Besonders, wenn es sich um einen umfangreicheren Schaden handelt, der über der Bagatellgrenze von 750 Euro liegt, wird die Haftpflichtversicherung allerdings einen Gutachter beauftragen.
Geschädigten steht jedoch generell immer das Recht zu, zusätzlich zu dem Gutachter der gegnerischen Versicherung einen eigenen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen – die Kosten für diesen muss dann ebenfalls die gegnerische Versicherung tragen.